Qualifizierungsmaßnahme zum Kraftfahrer/Nutzfahrzeugführer - Güterverkehr -
4 Monate dauernde Maßnahme
Die quartalsmässig beginnenden 4 Monate dauernden Qualifizierungsmaßnahmen zum Kraftfahrer, Fachrichtung Güterverkehr, richten sich an technisch interessierte arbeitsuchende Empfänger von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II.
Bildungsgutscheine aller Arbeitsagenturen werden angenommen. Weiterhin können Selbstzahler, ehemalige Zeitsoldaten (BFD) und Rehabilitanten, die sich beruflich neu orientieren müssen für diese praktische Weiterbildung anmelden.
Für Lehrgangsteilnehmer aus anderen Bundesländern besteht die Möglichkeit ein Zimmer im Gästehaus der DEULA zu buchen.
Neben dem Führerschein der Klasse C/CE, erwerben die Teilnehmer wichtige Kenntnisse aus den Bereichen:
- Güterkraftverkehrsrecht,
- Lenk- und Ruhezeiten, Zollformalitäten,
- Gefahrgutbeförderungsrecht,
- Ladungssicherung,
- Routenplanung.
In der Werkstattausbildung erlernen sie die für einen ausgebildeten Kraftfahrer notwendigen praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten: Nutzfahrzeugtechnik, Wartung und Kontrollen, Störungssuche und Ursachen usw....
Zusätzlich erwerben sie nach bestandener Prüfung die Berechtigung für das Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplerführerschein) und trainieren mit dem LKW praktische Aufgaben/Perfektions-Übungen.
Haben Sie Interesse, sich in diesem interessanten Bereich zu qualifizieren und damit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt enorm zu erhöhen? Rufen Sie uns an! Unter der Telefonnummer 04488 8301-0/-18 erhalten Sie die notwendigen Hinweise von unserem Weiterbildungsberater Herrn Michael Fischer.
Auskunft erteilen Ihnen auch Ihre zuständigen Teamleiter, Arbeitsberater, Arbeitsvermittler oder Fallmanager.
Bei Vorliegen der entsprechenden perönlichen Voraussetzungen ist eine Förderung durch die Agentur für Arbeit, Stadt, Landkreis, den BFD, die DRV, bzw. die Berufsgenossenschaft möglich.









