Lassen Sie sich Ihre Weiterbildung bezahlen
Förderung auch für Kurzzeitlehrgänge, z. B. Weiterbildung EU-Berufskraftfahrer, usw. möglich
Ab dem Jahr 2009 fördert das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit staatlichen Zuschüssen Vorhaben in Unternehmen des Güterkraftverkehrs in den Bereichen Beschäftigung, Qualifizierung, Umwelt und Sicherheit. Bewilligungsbehörde hierfür ist das Bundesamt für Güterverkehr.
Bilden Transportunternehmen Berufskraftfahrer aus, sind im Rahmen Förderprogramms Aus- und Weiterbildung Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der Ausbildungskosten möglich. Entsprechendes gilt für die berufliche Weiterbildung der Beschäftigten in Form von Lehrgängen, Seminaren oder Schulungen.
Ansprechpartner und Bewilligungsbehörde ist in beiden Fällen das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
Fördermittel gibt es für alle Unternehmen die mautpflichtige LKW ab 12 t Gesamtgewicht einsetzen.
Förderfähig sind nur Vorhaben, mit denen vor Antragstellung noch nicht begonnen worden ist. Derzeit können noch keine Anträge auf Förderung gestellt werden.
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen sowie die jeweiligen Antragsformulare erhalten Sie in Kürze ( Mitte Februar)auf der Internetseite der BAG.
www.bag.bund.de
Telefonisch erreichen Sie die Hotline der BAG, montags bis freitags, jeweils von 09:30 Uhr bis 14:30 Uhr unter der Servicenummer 0221/5776-2699








